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Vollsperrungen im Gemeindegebiet Niederwerth – Hinweis zu bevorstehenden Arbeiten am Glasfasernetz

Vollsperrungen im Gemeindegebiet Niederwerth – Hinweis zu bevorstehenden Arbeiten am Glasfasernetz

Im Zeitraum vom 22. Mai bis zum 24. Juni 2025 kommt es in mehreren Straßen der Ortsgemeinde Niederwerth zu abschnittsweisen Vollsperrungen. Grund hierfür sind notwendige Arbeiten am Telekommunikationsnetz (Glasfaserausbau), die in diesem Zeitraum durchgeführt werden.

Während der jeweiligen Sperrungen ist die Durchfahrt für den allgemeinen Verkehr nicht möglich. Auch die Zufahrt zu den betroffenen Grundstücken kann während der Bauarbeiten nicht gewährleistet werden.

Die Arbeiten betreffen folgende Straßenzüge:

  • Auf der Atzel (nur die Rundung, Hausnummern 2–11):  22.05.2025 – 23.05.2025
  • Am Stiel: 30.05.2025 – 31.05.2025
  • Im Schnürchen: 02.06.2025 – 03.06.2025
  • Hochstraße 1–14 (Abschnitt Gartenstraße bis Schlossstraße): 04.06.2025 – 05.06.2025
  • Hochstraße 18–45 (Abschnitt Schlossstraße bis Schützenstraße): 06.06.2025 – 07.06.2025
  • Gartenstraße (zwischen Hochstraße und Rheinstraße): 09.06.2025 – 10.06.2025
  • Schlossstraße: 11.06.2025 – 12.06.2025
  • Steinstraße: 13.06.2025 – 14.06.2025
  • Namenlose Gassen zwischen Hochstraße und Rheinstraße
    (Abschnitt Gartenstraße bis Schlossstraße): 16.06.2025 – 19.06.2025
  • Schultheißgang: 20.06.2025 – 21.06.2025
  • Rosenweg (zwischen Landrat-Jost-Straße und Rosenweg Hausnr. 6): 23.06.2025 – 24.06.2025

          Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie betroffene Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis für die mit den Maßnahmen verbundenen Einschränkungen. Es wird empfohlen, die betroffenen Bereiche an den jeweiligen Tagen weiträumig zu umfahren.

          Für Rückfragen steht Ihnen Herr Sascha Klöckner unter der Telefonnummer 0261/6503-124 gerne zur Verfügung.

          Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar

          Fachbereich 3

          Örtliche Ordnungsbehörde

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          Projekt Glasfaserausbau in Niederwerth – Spatenstich ist erfolgt

          Projekt Glasfaserausbau in Niederwerth

          Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger unser Insel,

          nun wird es mit dem Glasfaserausbau auf unserer Insel immer konkreter. Denn mit dem offiziellen Spatenstich am 29.04.2025 starteten bereits die Tiefbauarbeiten für das zukunftsweisende Glasfasernetz in Niederwerth. Vor Ort wurde das ausbauende Unternehmen Deutsche Glasfaser von dem beauftragten Baupartner Koban Bauservice GmbH und den Vertretern der Verbandsgemeinde Vallendar sowie der Ortsgemeinde Niederwerth als Kooperationspartner unterstützt.

          Während der Tiefbauarbeiten werden die Leerrohre zum Beispiel mit Hilfe von Fräsen minimalinvasiv in die Straßen eingebracht und die Glasfaser verlegt. Im Anschluss werden die Gehwege und Straßen vorläufig verschlossen und ordnungsgemäß abgesichert, um die Sicherheit zu gewährleisten. So können im späteren Bauprozess die Gehwege für den Bau der Hausanschlüsse schnell erneut geöffnet werden. Zum Ende der Bauarbeiten werden diese endgültig wiederhergestellt. Bei einer Schlussbegehung wird dann der Zustand der Oberflächen von der Verbandsgemeinde geprüft und abgenommen.

          Die Tiefbauarbeiten finden in enger Zusammenarbeit zwischen Verbandsgemeindeverwaltung und der Tiefbaufirma sowie Deutsche Glasfaser statt. Vor Beginn der Bauarbeiten werden die Anwohnerinnen und Anwohner der jeweiligen Straße so früh wie möglich über die Arbeiten informiert. Eine entsprechende Mitteilung finden sie in ihrem Briefkasten.

          Auch während der Bauphase können interessierte Bürgerinnen und Bürger noch Verträge zu Sonderkonditionen abschließen.

          Bei dem Fachhandelspartner gerz-it service in 56170 Bendorf, Concordiastraße 75 erhalten Sie Informationen über Deutsche Glasfaser und die buchbaren Produkte. Diese gibt es auch online unter www.deutsche-glasfaser.de oder telefonisch unter 02861 – 890 600. Alle Fragen zum Bau beantwortet die kostenlose Bau-Hotline der Deutsche Glasfaser unter 02861 – 890 60 940 montags bis freitags in der Zeit von 7 bis 18 Uhr.

          Herzliche Grüße

          Ihr/Euer Ortsbürgemeister

          Horst Klöckner

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          Kirmes Niederwerth 2025

          Änderung der Parkplatzsituation in Niederwerth für die Zeit von Montag, 05. Mai 2025 bis zum Dienstag, 13. Mai 2025 wegen Kirmesveranstaltung

          Anlässlich der bevorstehenden Niederwerther Kirmes möchte ich bereits heute darüber informieren, dass vorübergehend für den Zeitraum von Montag, 05.05.2025 bis Dienstag, 13.05.2025 veränderte Situationen bei den ausgeschilderten Parkplätzen P3, P4 und P5 zu beachten sind.

          Es gelten dort dann folgende Regelungen:

          1. Parkplatz P5 Kirmesplatz ist wegen der Kirmesplatznutzung komplett als Parkmöglichkeit gesperrt.
          2. Parkplatz P4 Friedhof/Kirche ist im nördlichen Bereich als Parkmöglichkeit gesperrt. Der südliche Bereich von P4 kann dagegen jedoch ohne Entrichtung von Parkgebühren genutzt werden.
          3. Parkplatz P3 Seilerhäuschen kann ebenfalls ohne Entrichtung von Parkgebühren genutzt werden.

          Die notwendigen Sperrflächen können dem beigefügten Plan entnommen werden.

          Ab Mittwoch, 14. Mai 2025 gelten in den besagten Bereichen dann aber wieder die gewohnten Parkplatzregeln.

          Im Sinne einer großartigen Kirmesveranstaltung danke ich bereits heute für Ihr/Euer Verständnis.

          Horst Klöckner
          Ortsbürgermeister

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          K 82 – Hochwasserfreie Anbindung Insel Niederwerth

          K 82 – Hochwasserfreie Anbindung Insel Niederwerth

          Am 5. Mai 2025, ca. 6 Uhr, starten die Betonarbeiten für den 1. Teil des Brückenüberbaus zur hochwasserfreien Anbindung der Insel Niederwerth.

          Dabei werden ca. 740 m3 Beton mittels zwei Betonpumpen eingebaut. Über einen Zeitraum von ca. zehn Stunden müssen dafür die Betonmischwagen den Baustellenbereich entlang der B 42 zwischen der ESSO-Tankstelle und dem Lidl-Einkaufsmarkt sowie der K 82 vor der Brücke Niederwerth passieren.

          Hieran anschließend steht die Nachbehandlung bzw. das Glätten der Betonoberfläche an.

          Je nach Abbindezeit des Betons kann dieser Prozess bis zum 6. Mai, ca. 1 Uhr, andauern.

          Der LBM Cochem-Koblenz bittet alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung und Verständnis für den erhöhten Baustellenverkehr in den zuvor genannten Streckenabschnitten, der für eine hochwasserfreie Anbindung der Insel Niederwerth unumgänglich ist.

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          Einladung zur Infoveranstaltung: Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes in Niederwerth

          Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Eltern,

          die Ortsgemeinde Niederwerth lädt Sie herzlich zu einer Informationsveranstaltung zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) ein. Gemeinsam möchten wir den aktuellen Stand für unsere Gemeinde darstellen.

          📅 Datum: 25. März 2205
          📍 Ort: “Zur Rheinschanz”, Rheinstr. 30, 56179 Niederwerth
          🕕 Uhrzeit: 19:00 Uhr

          Diese Veranstaltung richtet sich insbesondere an Eltern, deren Kinder in den kommenden Jahren die Grundschule besuchen werden, sowie an alle Interessierten, die sich über die Entwicklungen informieren möchten.

          Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

          Ortsgemeinde Niederwerth

          Öffentliche Bekanntmachung Jagdgenossenschaft Niederwerth

          Sitzung der Jagdgenossenschaft Niederwerth

          Hiermit werden alle Grundstückseigentümer/-innen der Gemarkung Niederwerth, deren Grundstücke der jagdlichen Nutzung unterliegen und die im Grundflächenverzeichnis der Jagdgenossenschaft Niederwerth aufgenommen sind, am

          Mittwoch, den 12.02.2025, um 19:00 Uhr

          in die Turnhalle der Grundschule Niederwerth (1. Stock, Schützenstraße 23 – 56179 Niederwerth)

          zur öffentlichen Sitzung der Jagdgenossenschaft Niederwerth eingeladen.

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          Weihnachtsmarkt Niederwerth – Sehr gelungene Veranstaltung

          Weihnachtsmarkt Niederwerth – Sehr gelungene Veranstaltung

          Noch vor Beginn der eigentlichen Adventszeit, fand am vergangenen Samstag der Niederwerther Weihnachtsmarkt statt. Auf dem Schulhof wurde dazu alles festlich hergerichtet und die zahlreichen Standbetreiber boten ein qualitativ hochwertiges Verkaufssortiment an. Darunter waren vor allem selbst angefertigte Weihnachtsartikel sowie sehr liebevoll gestaltete Geschenkideen zu finden. Selbstverständlich war auch für das leibliche Wohl der zahlreich erschienenen Gäste gesorgt. Für alle Gaumenfreuden war etwas dabei. Auch der hl. Nikolaus machte einen Abstecher auf die Insel, um die Kinder mit kleinen Aufmerksamkeiten zu verwöhnen. Die Nachwuchskünstler des Musikvereins boten unter der Leitung ihres Dirigenten schöne Weihnachtsklänge dar und hoben somit das Stimmungsbild auf die besinnliche Vorweihnachtszeit. Da uns an diesem Tag auch noch der Wettergott verwöhnte, wurde es eine hervorragende Veranstaltung. Daher möchte ich an dieser Stelle einmal allen Helfern, Standbetreibern, dem musikalischen Nachwuchs, unserem hl. Nikolaus und natürlich auch den Besuchern danken, dass dieser schöne Tag wiederum gemeinsam in Niederwerth möglich war.

          Herzliche Grüße
          Euer/Ihr

          Horst Klöckner
          Ortsbürgermeister

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          Öffentliche Bekanntmachung “Einleitung des Umlegungsverfahren Erweiterung Stillshöhe Nord

          Öffentliche Bekanntmachung “Einleitung des Umlegungsverfahren Erweiterung Stillshöhe Nord

          Bekanntmachung

          nach § 50 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl I S. 3634) in seiner jeweils geltenden Fassung

          1. Umlegungsbeschluss

          Der Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Niederwerth hat am 12.11.2024 folgenden Beschluss gefasst:

          Nach § 47 des Baugesetzbuchs (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in seiner jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Umlegungsausschussverordnung wird aufgrund der Umlegungsanordnung (§ 46 Abs. 1 BauGB) der Ortsgemeinde Niederwerth vom 03.06.2024 und nach erfolgter Anhörung der Eigentümer (§ 47 Abs. 1 BauGB) die Umlegung eingeleitet.

          Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung „Erweiterung Stillshöhe Nord“.

          In das Umlegungsgebiet sind folgende Flurstücke einbezogen:

          Gemarkung: Niederwerth

          Flur: 6

          Flurstücke: 78/3, 79/3, 80/3, 81/3, 82/3, 83/3, 84/3, 188, 189, 190, 192, 193, 194, 195, 196/1, 197/1, 198, 268 tlw., 269 tlw., 270 tlw., 271 tlw., 272 tlw., 273 tlw., 277 tlw., 462/2 tlw., 477/276 tlw., 488/274 tlw., 489/274 tlw., 490/278 tlw., 506/267 tlw., 507/267 tlw., 512/191, 513/191

          Die Ausdehnung des Umlegungsgebietes ergibt sich aus der Übersichtskarte:

          Im Folgenden wird der Umlegungsausschuss als „durchführende Stelle“ bezeichnet.

          1. Beteiligte im Umlegungsverfahren und Aufforderung zur Anmeldung von Rechten

          Nach § 48 BauGB sind im Umlegungsverfahren Beteiligte:

          1.

          die Eigentümerinnen und Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke,

          2.

          die Inhaberinnen und Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung gesicherten Rechts an einem im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,

          3.

          die Inhaberinnen und Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen

          –

          Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,

          –

          Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück,

          –

          persönlichen Rechts, das zum Erwerb, Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt

          –

          oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grundstücks beschränkt,

          4.

          die Ortsgemeinde Niederwerth.

          Die unter 3. bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt Beteiligte, in dem die Anmeldung ihres Rechts der durchführenden Stelle zugeht. Die Anmeldung kann bis zur Beschlussfassung über den Umlegungsplan (§ 66 Abs. 1 BauGB) erfolgen.

          Bestehen Zweifel an einem angemeldeten Recht, wird die durchführende Stelle der anmeldenden Person unverzüglich eine Frist zur Glaubhaftmachung ihres Rechts setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist die anmeldende Person bis zur Glaubhaftmachung ihres Rechts nicht mehr zu beteiligen (§ 48 Abs. 3 BauGB).

          Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigen, sind binnen einem Monat nach der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bei der durchführenden Stelle anzumelden.

          Werden Rechte erst nach Ablauf eines Monats angemeldet oder nach Ablauf der durch die durchführende Stelle gesetzten Frist glaubhaft gemacht, muss die berechtigte Person die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen, wenn die durchführende Stelle dies bestimmt.

          Die Inhaberin oder der Inhaber eines im Grundbuch nicht ersichtlichen Rechts, das zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigt, muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen, wie die beteiligte Person, gegenüber der die Frist durch Bekanntmachung des Verwaltungsakts zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

          Wechselt die Person einer Beteiligten oder eines Beteiligten während des Umlegungsverfahrens, so tritt seine Rechtsnachfolgerin oder sein Rechtsnachfolger in das Verfahren in dem Zustand ein, in dem es sich im Zeitpunkt des Übergangs des Rechts befindet (§ 49 BauGB).

          III. Verfügungs- und Veränderungssperre

          Nach § 51 BauGB dürfen von der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans (§ 71 BauGB) im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung der durchführenden Stelle

          1.

          ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird,

          2.

          Baulasten neu begründet, geändert oder aufgehoben werden,

          3.

          erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden,

          4.

          nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden,

          5.

          genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden.

          Vorhaben, die vor dieser Bekanntmachung baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Verfügungs- und Veränderungssperre nicht berührt.

          1. Geschäftsstelle

          Die Geschäftsstelle der durchführenden Stelle ist bei dem Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück, Am Wasserturm 5a, 56727 Mayen, eingerichtet.

          1. Vorbereitende Maßnahmen

          Den Beauftragten der zuständigen Behörden ist nach § 209 BauGB zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetzbuch zu treffenden Maßnahmen das Recht eingeräumt, alle dem Verfahren unterworfenen Grundstücke zu betreten, um Vermessungen, Abmarkungen, Bewertungen oder ähnliche Arbeiten auszuführen, nachdem den Eigentümerinnen, Eigentümern, Erbbauberechtigten und Besitzerinnen oder Besitzern die Absicht, solche Arbeiten auszuführen, rechtzeitig bekannt gegeben worden ist.

          1. Rechtsbehelfsbelehrung:

          Gegen den Umlegungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Monatsfrist beginnt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung.

          Der Widerspruch kann

          1.

          in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes,

          2.

          schriftformersetzend nach § 3a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder

          3.

          schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Niederwerth, Geschäftsstelle: Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück, Am Wasserturm 5a, 56727 Mayen erhoben werden.

          Mayen, den 13. November 2024

          Wiebke Böhm (Siegel)

          Vorsitzendes Mitglied des Umlegungsausschusses

          Hinweise:

          Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit der die Umlegung durchführenden Stelle finden Sie unter https://vermka-osteifel-hunsrueck.rlp.de/de/wichtige-informationen/elektronische-kommunikation/.

          Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://lvermgeo.rlp.de/de/wichtige-informationen/datenschutz

          Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann auch im Internet unter Klicken Sie hier, um Text einzugeben. (www.Internetadresse der Behörde, bei der die Bekanntmachung veröffentlicht ist), eingesehen werden.

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