Öffentliche Bekanntmachung
Anhörung zur Umlegung „Erweiterung Stillshöhe Nord“ in Niederwerth
In seiner öffentlichen Sitzung am 03.06.2024 hat der Ortsgemeinderat von Niederwerth nach § 46 Baugesetzbuch (BauGB) die Umlegung für die bodenordnerische Umsetzung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Erweiterung Stillshöhe Nord“ angeordnet. In Vorbereitung des förmlichen Umlegungsverfahrens findet am
Dienstag dem 22. Oktober 2024, um 18:00 Uhr
im Gasthaus „Zur Rheinschanz“, 56179 Niederwerth, Rheinstraße 30,
eine Anhörung nach § 47 BauGB statt.
In der Veranstaltung wird über Ziel und Zweck, den Verfahrensablauf, die Abfindungsgrundsätze, die wirtschaftlichen Auswirkungen und die Rechtsgrundlagen der Umlegung informiert sowie die Gelegenheit eingeräumt, sich zu äußern.
Zu der Anhörung sind alle betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer, sowie sonstige Berechtigte und Beteiligte eingeladen.
Die voraussichtliche Abgrenzung des Verfahrensgebietes der Umlegung ist aus der mitveröffentlichten Übersichtskarte ersichtlich. Sie bildet einen Bestandteil dieser Bekanntmachung.
Mayen, den 07.10.2024
gez. Thomas Knechtges
(Thomas Knechtges)
Stellvertretendes vorsitzendes Mitglied des Umlegungsausschusses