Sachstand und Information Nach dem Aufstellungsbeschluss Anfang 2020 sind die ersten Planungsschritte mit Hilfe der Verwaltung (Bauabteilung) und des Planungsbüros Fassbender/Weber aus Brohl-Lützing in Gang gekommen. Stand heute sollen in dem Plangebiet „Erweiterung Stillshöhe Nord“ ca. 27 Bauplätze entwickelt werden in Einzelhäusern bzw. Doppelhaushälften. Die Erschließungsstraße führt über die Stillshöhe in Richtung Osten bis zur unteren Landrat-Jost-Straße, zulässig wären je Bauplatz 2 Wohneinheiten, die angestrebten Größenordnungen liegen zwischen 360 und 500 m². Dieser Planungsstand durchlief Anfang 2022 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, in der ca. 30 Anregungen und Bedenken von Trägern öffentlichen Interesses sowie Privatpersonen gewürdigt und in den laufenden Prozess eingepflegt worden sind. Das heißt, das Baugebiet wird im Vollverfahren entwickelt mit allen notwendigen Prüfungen bis hin zum großen Naturbericht. Um eine zügige Bebauung zu bewirken, hatte sich die OG Niederwerth für eine Bauverpflichtung ausgesprochen, die innerhalb einer Frist von 5 Jahren nach Zuteilung eines baureifen Grundstücks zu erfüllen ist. Im Sommer des vergangenen Jahres ist im Anschluss den Eigentümern (nach eingehenden Gesprächen) die Möglichkeit eröffnet worden, sich über einen notariellen Vertrag gegenüber der Ortsgemeinde Niederwerth mit deren Bedingungen, in der Hauptsache mit einer Bauverpflichtung einverstanden zu erklären. In dieser Sache hat es insgesamt 3 Einladungen von Seiten des Notariats Moritz gegeben, einen weiteren Sachstandsbericht hat es von unserer Seite Ende Januar und im Juni 2023 gegeben. Stand heute haben sich die Eigentümer von 20 Parzellen dieser Bedingung angeschlossen, 12 weitere sind noch außen vor. In weiteren Gesprächen ist noch einmal für das Baugebiet geworben worden, in diesen gab es mehrfach Bedenken wegen der Fristlänge von 5 Jahren, die als zu kurz erachtet wurde. Der OG-Rat hat sich daraufhin in der Sitzungsrunde zum 09.05.2023 mit diesem Punkt beschäftigt und aufgrund der vielen gesellschaftlichen und politischen Unsicherheiten dieser Zeit (Preis- und Zinsentwicklung, Fachkräftemangel, Baustoffknappheit, Gebäudeenergiegesetz etc.) die Befristung von 5 Jahren auf 7 Jahre festgesetzt. Diese gilt von nun an für alle neuen notariellen Verträge und natürlich auch rückwirkend für alle bereits geschlossenen Verträge. Der Prozess, die notariellen Verträge zu unterzeichnen, ist weiterhin im Gange. Wir warten nun auf weitere Beteiligungen. Gerne möchten wir alle, die sich noch nicht gemeldet haben, nochmals freundlich darum bitten, in dieser Sache weiter tätig zu werden, damit wir (Ortsgemeinde und Eigentümer) solidarisch das Baugebiet weiter voranbringen können. Idealerweise möchten wir anschließend gerne im Herbst – also noch in dieser Amtsperiode – die nun erforderlichen Begleituntersuchungen- und Planungen (Straßen- und Entwässerungsplanung, Umweltprüfung) in die Wege leiten, um möglichst bald darauf den vollständigen Planentwurf offenlegen zu können mit dem Ziel eines anschließenden Satzungsbeschlusses. Auf dieser Grundlage können wir sodann final in das endgültige Umlegungsverfahren gehen und die Erschließung in Gang setzen, nach deren Abschluss im Übrigen die beschlossene Frist der Bauverpflichtung erst beginnen wird, um den Eigentümern noch genügend Zeit zur Planung zu verschaffen. Das Anliegen, den Inselbürgerinnen und –bürgern damit letztlich eine neue, qualitativ hochwertige Siedlungsfläche anbieten zu können, sollte das Ziel aller sein. Helmut Klöckner (Beigeordneter) |